Terminvorschau
In der unten stehenden Liste finden Sie eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg.
Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Rechtlich bindend sind allein die im Gerichtsgebäude bekannt gemachten Termine.
Wir sind um ständige Aktualisierung bemüht, können aber dennoch nicht ausschließen, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, statt.
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Datum |
Streitgegenstand |
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| 15.04.2026 10:00 Uhr Sitzungssaal 2 | Benutzungsgebührenrecht Der der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung mit der Begründung, dass der Wasserzähler nicht ordnungsgemäß den Wasserverbrauch angezeigt habe. Beklagter: Zweckverband zur Wasserversorgung Bad Königshofen |
| 16.04.2026 11:30 Uhr Sitzungssaal 2 | Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht Klage gegen die Errichtung von Telekommunikationslinien Beklagter: Markt Großostheim |
| 17.04.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 1 | Ordnungsrecht Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid zur Übernahme der Kosten für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr wegen eines technischen Defekts bei einem Tanklastzug auf der Staatsstraße. Beklagte: Stadt Dettelbach |
| 17.04.2026 10:30 Uhr Sitzungssaal 1 | Denkmalschutz Klage des Eigentümers gegen denkmalschutzrechtliche Instandhaltungsverfügung; Notsicherungsmaßnahmen am ehemaligen Sanatorium Apolant in Bad Kissingen und Klage auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für den Abbruch des ehemaligen Sanatoriums Apolant in Bad Kissingen (Beseitigung des Baudenkmals) |
| 27.04.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 2 | Ausländerrecht Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung des Verlust seines Freizügigkeitsrechts. Beklagte: Stadt Aschaffenburg |
| 27.04.2026 10:00 Uhr Sitzungssaal 2 | Ausländerrecht Der Kläger wendet sich gegen seine Ausweisung und begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Beklagte: Stadt Aschaffenburg |
| 27.04.2026 11:00 Uhr Sitzungssaal 2 | Ausländerrecht Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung des Verlusts seines EU-Freizügigkeitsrechts. Beklagte: Stadt Aschaffenburg |
| 27.04.2026 12:00 Uhr Sitzungssaal 2 | Ausländerrecht Der Kläger wendet sich gegen seine Ausweisung. Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen |
| 28.04.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 2 | Corona-Soforthilfe Die Klägerin ficht den Widerruf und die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe an. Die Klägerin begehrt außerdem den Erlass der angeordneten Rückzahlung. Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken |
| 29.04.2026 09:15 Uhr Sitzungssaal 1 | Gewerberecht Der Kläger wendet sich gegen eine ihm gegenüber ausgesprochene (erweiterte) Gewerbeuntersagung. Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Würzburg
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| 29.04.2026 10:00 Uhr Sitzungssaal 1 | Verkehrsrecht Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf zweier ihm zugeteilter roter Oldtimerkennzeichen. Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Aschaffenburg |
| 30.04.2026 09:15 Uhr Sitzungssaal 1 | Erschließungsbeitrag Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag mit dem Argument, sein Grundstück sei nicht an der Erschließungsanlage gelegen, für welche die Vorausleistung erhoben werde. Beklagte: Stadt Aschaffenburg |
| 30.04.2026 10:15 Uhr Sitzungssaal 1 | Ausbildungsförderung Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Rückforderung umfasst Leistungen für einen Monat und erfolgte aufgrund der Beendigung der Ausbildung, wobei zwischen den Verfahrensbeteiligten streitig ist, wann die Ausbildung beendet wurde. Beklagte/r: Studierendenwerk Stuttgart |
| 30.04.2026 11:00 Uhr Sitzungssaal 1 | Ausbildungs- und Studienförderungsrecht Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung von Rückstandszinsen aus einer Bildungskreditrückforderung. Klägerin: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverwaltungsamt |
| 30.04.2026 11:00 Uhr Sitzungssaal 1 | Ausbildungs- und Studienförderungsrecht Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Leistungen nach dem Aufstiegs-fortbildungsföderungsgesetz für eine Ausbildung zum geprüften Industriemeister Elektro- technik. Der Beklagte fordert die Leistung zurück mit der Begründung, der Kläger habe nicht wie gesetzlich vorgeschrieben an mindestens 70% der online live angebotenen Unterrichts-einheiten teilgenommen. Hiergegen wendet sich der Kläger mit dem Argument, er habe den online live angebotenen Unterricht, dessen Aufnahme hernach online abrufbar war, nachge-arbeitet. Er habe wegen Verpflichtungen im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses nicht direkt am Unterricht teilnehmen können. Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Aschaffenburg |
