Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit
seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie
(EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit
den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-
Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: https://www.vgh.bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.12.2023 erstellt. Sie wurde am 23.02.2024 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Vorgaben der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Der aktuelle Stand der
Barrierefreiheit wird derzeit überprüft.

Unterstützungen zur Barrierefreiheit

Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende
Unterstützungen:

  • Schriftgröße anpassen, um eine bessere Lesbarkeit sicherzustellen.
  • Kontraste für eine bessere Lesbarkeit und Erkennbarkeit erhöhen und verringern.
  • Abrufen von Informationen in leichter Sprache.
  • Textliche Beschreibung der auf der Homepage angezeigten Bilder.
  • Vorlesen der Texte durch das Klicken auf den "Vorlese-Button".

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der
Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie uns per E-Mail unter erreichen.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Ludwigstraße 23
80539 München
E-Mail:

Durchsetzungsverfahren

Falls eine Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie
die Möglichkeit im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Die Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle lauten:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail:
Seite: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html