Terminvorschau
In der untenstehenden Liste finden Sie für den aktuellen Monat eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen entweder am Sitz des Gerichts in München in der Ludwigstraße 23 oder in der Außenstelle in Ansbach am Montgelasplatz 1 statt.
Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.
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Datum |
Streitgegenstand |
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| 04.12.2025 10:00 Uhr Sitzungssaal 1 am VGH in München (Ludwigstraße 23) Az. 22 A 24.40030 | Genehmigung des Windparks „Hinterer Steinberg“ in Bärnau Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen eine Genehmigung des Landratsamts Tirschenreuth vom 4. Juli 2024, die die Errichtung und den Betrieb von zwei Windrädern in Bärnau durch das im Verfahren beigeladen Windkraftunternehmen zum Gegenstand hat.
Zur Begründung macht der klagende Verein im Wesentlichen geltend, dass eine sog. Umweltverträglichkeitsvorprüfung erforderlich gewesen wäre, aber nicht durchgeführt worden sei. Ferner würden durch die Genehmigung artenschutzrechtliche Bestimmungen in Bezug auf Fledermäuse, den Schwarzstorch und den Rotmilan verletzt. Auch die in der Genehmigung festgesetzten Auflagen seien nicht ausreichend. So sei der Grundwasserschutz nicht aus reichend gewährleistet. In der Nähe vorhandene Fischteiche, die als geschützte Biotope einzuordnen seien, könnten austrocken. Auch das sog. Ersatzgeld, um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes infolge der Errichtung der Windräder auszugleichen, sei (mit rund 355.000 € für beide Windräder) zu niedrig angesetzt. |
| 16.12.2025 14:00 Uhr Sitzungssaal 3 am VGH in München (Ludwigstr. 23) Az. 15 N 24.1563 | Normenkontrolle gegen eine Änderung des Bebauungsplans „Unterparkstetten – Schmiedfeld“ der Gemeinde Parkstetten Die Antragsteller wohnen im Ortsteil Schmiedfeld der Gemeinde Parkstetten und wenden sich gegen die Änderung des Bebauungsplans „Unterparkstetten – Schmiedfeld“. Durch die Änderung soll eine geordnete Nachverdichtung des nahezu vollständig bebauten Plangebiets ermöglicht werden. Gegenstand der Änderung sind insbesondere Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Höhe baulicher Anlagen und der Anzahl zulässiger Wohneinheiten pro Gebäude.
Die Antragsteller beanstanden das Verfahren, stellen die Erforderlichkeit der Planung in Frage und machen im Wesentlichen Abwägungsfehler in Bezug auf den Gebietscharakter, die Erhöhung der zulässigen Wohneinheiten und die damit verbundene Intensivierung der Nutzung geltend. |
| 18.12.2025 11:00 Uhr Sitzungssaal 2 am VGH in Ansbach (Montgelasplatz 1) Az. 24 B 24.31061 | Rückkehrsituation in Bulgarien für vulnerable Schutzberechtigte Die fünf Kläger, eine alleinerziehende Mutter und ihre vier minderjährigen Kinder, eines davon mit einer Behinderung, sind syrische Staatsangehörige. Sie stellten in Bulgarien einen Asylantrag und bekamen von den bulgarischen Behörden einen asylrechtlichen Schutzstatus zugesprochen. Nach ihrer Weiterreise nach Deutschland stellten sie auch hier einen Asylantrag. Diesen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter den Verweis auf den bereits in Bulgarien zuerkannten Schutz als unzulässig ab. In ihrer Klage machen die Kläger im Wesentlichen geltend, sie seien vulnerabel und damit besonders schutzbedürftig. Das Aufnahmesystem in Bulgarien leide für solche Menschen und damit auch für die Kläger unter grundlegenden Funktionsstörungen, sodass sie nicht auf eine Rückkehr nach Bulgarien verwiesen werden dürften und die BRD ihren Asylantrag prüfen müsse.
Der BayVGH wird insbesondere zu prüfen haben, ob die Kläger vulnerabel sind und ob von vulnerablen Personen mit einem Schutzstatus eine Rückkehr nach Bulgarien verlangt werden kann. |
| 18.12.2025 11:00 Uhr Sitzungssaal 1 am VGH in München (Ludwigstr. 23) Az. 2 B 24.2129 und 2 B 24.1968 | Klagen der Stadt Lindenberg i. Allgäu gegen zwei Genehmigungen für den Bau von Wohnhäusern Die Beigeladenen, ein Wohnungsbauunternehmen (Termin um 11:00 Uhr) und eine Privatperson (Termin um 11:30 Uhr), stellten Bauanträge für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten bzw. für ein Einfamilienhaus. Die Stadt Lindenberg i. Allgäu verweigerte jeweils das gemeindliche Einvernehmen unter Verweis darauf, dass sich die Bauvorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügten. Daraufhin ersetzte das Landratsamt Lindau (Bodensee) das gemeindliche Einvernehmen und erteilte die Baugenehmigungen.
Die Stadt erhob daraufhin Klage gegen die Baugenehmigungen, mit der Begründung, die Baukörper seien jeweils zu groß. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage ab, der BayVGH ließ die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidungen zu.
Im Berufungsverfahren führte der Senat im Sommer diesen Jahres jeweils einen Augenschein vor Ort durch, um einen Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten zu erhalten. |
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