Terminvorschau
In der untenstehenden Liste finden Sie einige von der Pressestelle ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts München. Jährlich werden beim Verwaltungsgericht München ca. 10.000 Verfahren abgeschlossen, so dass diese Auflistung nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten gerichtlichen Tätigkeit zeigen kann. Sollten Sie als Journalist bzw. Journalistin Informationen zu diesen oder weiteren Verfahren benötigen, steht Ihnen die Pressestelle gerne zur Verfügung.
Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Sofern Sie eine Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung planen, empfiehlt sich deshalb eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle. Gleiches gilt, falls Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen sollten. Ergänzende Informationen hierzu finden Sie unter "Presse/Informationen für Medienvertreter".
Sofern nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, statt.
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Datum |
Streitgegenstand |
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| 17.11.2025 09:00 Uhr Sitzungssaal 7 | Disziplinarrecht – Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamten (M 19L DK 24.131) Mit der Disziplinarklage des Freistaates Bayern, vertreten durch das Polizeipräsidium München als Disziplinarbehörde, wurde zunächst die Entfernung des beklagten Kriminalhauptkommissars aus dem Beamtenverhältnis verfolgt. Nach Ruhestandsversetzung des betreffenden Beamten wird nunmehr die Aberkennung seines Ruhegehalts angestrebt. Dem Beklagten wird insbesondere zur Last gelegt, im Zeitraum Ende August 2020 bis Anfang Mai 2021 auf zahlreichen Versammlungen zur Corona-Politik Reden gehalten zu haben, bei denen er sich als Polizeibeamter zu erkennen gegeben und das Bestehen einer Pandemielage sowie die Rechtmäßigkeit von staatlicher Seite ergriffener Infektionsschutzmaßnahmen abgestritten habe. Dabei habe er mit seinen im Einzelnen in der Disziplinarklage dargestellten Äußerungen die Grenzen berechtigter Kritik an staatlichem Handeln deutlich überschritten. Er habe gegen die ihm als Beamten obliegenden Pflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und Zurückhaltung sowie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verstoßen. Der Beklagte tritt dieser rechtlichen Bewertung und weiteren, mit der Disziplinarklage erhobenen Vorwürfen entgegen. |
| 19.11.2025 09:00 Uhr Sitzungssaal 5 | Lebensmittelrecht – Vorwurf der irreführenden Produktkennzeichnung auf der Verpackung einer Kaffeesorte (M 26b K 23.2057) Im Verfahren M 26b K 23.2057 ist ein Bescheid des Landratsamts München von März 2023 streitgegenständlich, in dem die Klägerin verpflichtet wird, bei allen Kaffeesorten, die zusätzlich zu der auf der Packung angegebenen Kaffeebohnensorte eine oder mehrere zusätzliche Kaffeebohnensorten enthalten, auf die zusätzliche Kaffeebohnensorte auf der Packung hinzuweisen. Der Klägerin wird vorgehalten, dass ausweislich der Produktkennzeichnung auf der Verpackung einer Kaffeesorte (hier: Espresso) suggeriert werde, dass diese zu 100 % aus Arabica-Gourmet-Bohnen bestehe, obwohl sie auch einen Anteil an sog. Robusta-Bohnen aufweise. Der Beklagte sieht darin einen Kennzeichnungsverstoß gemäß EU-Lebensmittel-Informationsverordnung in Form der Irreführung. Die Klägerin hält entgegen, dass es sich hierbei um eine freiwillige Angabe handele, im Übrigen seien weiterführende Hinweise auf der Website sowie auf Flyern zu finden. Ferner werde das Gutachten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, auf dem die Anordnung beruht, in Frage gestellt. |
| 19.11.2025 10:00 Uhr Sitzungssaal 5 | Lebensmittelrecht – Einordnung der Zutat „Blaue Klitorie“ als neuartiges Lebensmittel (M 26b K 23.2728) Die Klägerin stellt einen blauen Gin her, dessen Farbe nach Zugabe von Tonic Water zu hellrosa wechselt. Bis zum Erlass des verfahrensgegenständlichen Bescheids enthielt der verfahrensgegenständliche Gin einen Extrakt aus der sog. Blauen Klitorie (Clitoria ternatea). Der Beklagte steht auf dem Standpunkt, dass es sich bei der Zutat Blaue Klitorie um ein sog. neuartiges Lebensmittel i.S.d. Novel-Food-Verordnung (VO (EU) 2015/2283) handelt und als solches mangels entsprechender Zulassung nicht verkehrsfähig sei. Aus diesem Grund hat der Beklagte der Klägerin das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit Extrakten aus der Blauen Klitorie per Bescheid untersagt. Die Klagepartei tritt dem entgegen. Die Klägerin steht auf dem Standpunkt, dass die Novel-Food-Verordnung vorliegend schon nicht anwendbar sei. |
| 26.11.2025 11:00 Uhr Sitzungssaal 1 | Tierschutzrecht – Fortnahme einer Hündin und allgemeines Hundehaltungs- und betreuungsverbot (M 23 K 25.1597; M 23 K 25.4029; M 23 S 25.4031) Das Veterinäramt des Landratsamts München nahm einer Hundehalterin am 4. Februar 2025 die Hündin „Bella“ wegen unzureichender Ernährung und diesbezüglich fehlender Einsicht der Halterin fort. Mit Bescheid vom 17. Februar 2025 bestätigte es die dauerhafte Fortnahme der Hündin und die auswärtige Unterbringung auf Kosten der Halterin, übertrug die Befugnis zur Eigentumsübertragung der Hündin auf das Landratsamt und verpflichtete sie zur Duldung der Veräußerung des Tieres. Die Anordnungen wurden für sofort vollziehbar erklärt. Gegen den Bescheid erhob die Halterin Klage (Az. M 23 K 25.1597) und stellte gleichzeitig einen Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage (M 23 S 25.1605). Mit Beschluss vom 21. Juli 2025 lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Eilantrag der Halterin insgesamt ab (Az. 23 CS 25.1046). Im nun anstehenden Termin wird die Hauptsacheklage mündlich verhandelt. Die Hündin wurde zwischenzeitig an neue Halter abgegeben.
Am 11. Juni 2025 erging ein weiterer Bescheid des Landratsamts München an die Halterin, in dem gegen sie ein allgemeines Hundehaltungs- und -betreuungsverbot sofort vollziehbar angeordnet wurde. Hiergegen setzt sich die Halterin erneut mit Klage (M 23 K 25.4029) und Eilantrag (M 23 S 25.4031) zur Wehr. |
| 27.11.2025 10:15 Uhr Sitzungssaal 7 | Medienrecht – Beanstandung einer Sequenz von „Germany's Next Topmodel“ wegen des Vorwurfs unzulässiger Produktplatzierung (M 17 K 21.5952) Die Beteiligten streiten über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von unzulässiger Produktplatzierung (§ 8 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 12 Medienstaatsvertrag) im Rahmen einer am 4. Februar 2021 ausgestrahlten Sendung von „Germany's Next Topmodel“ (16. Staffel, Folge 1). In der relevanten Sequenz stößt die Moderatorin Heidi Klum auf die Tänzer der Show „Magic Mike Live“, die Beispiele ihrer Tanzperformance vorführen. Mittels einer Infobox wird darüber informiert, wann die Show „Magic Mike Live“ wieder im Club Theater Berlin stattfinden wird. Nach Ansicht der Beklagtenpartei habe die Klagepartei durch diese Sequenz unmittelbar zum Kauf der platzierten Dienstleistung angeregt und das platzierte Produkt zu stark herausgestellt. |
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