Terminvorschau
In der untenstehenden Liste finden Sie einige von der Pressestelle ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts München. Jährlich werden beim Verwaltungsgericht München ca. 10.000 Verfahren abgeschlossen, so dass diese Auflistung nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten gerichtlichen Tätigkeit zeigen kann. Sollten Sie als Journalist bzw. Journalistin Informationen zu diesen oder weiteren Verfahren benötigen, steht Ihnen die Pressestelle gerne zur Verfügung.
Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Sofern Sie eine Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung planen, empfiehlt sich deshalb eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle. Gleiches gilt, falls Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen sollten. Ergänzende Informationen hierzu finden Sie unter "Presse/Informationen für Medienvertreter".
Sofern nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, statt.
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Datum |
Streitgegenstand |
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| 26.11.2025 11:00 Uhr Sitzungssaal 1 Termin aufgehoben | Tierschutzrecht – Fortnahme einer Hündin und allgemeines Hundehaltungs- und betreuungsverbot (M 23 K 25.1597; M 23 K 25.4029; M 23 S 25.4031) Das Veterinäramt des Landratsamts München nahm einer Hundehalterin am 4. Februar 2025 die Hündin „Bella“ wegen unzureichender Ernährung und diesbezüglich fehlender Einsicht der Halterin fort. Mit Bescheid vom 17. Februar 2025 bestätigte es die dauerhafte Fortnahme der Hündin und die auswärtige Unterbringung auf Kosten der Halterin, übertrug die Befugnis zur Eigentumsübertragung der Hündin auf das Landratsamt und verpflichtete sie zur Duldung der Veräußerung des Tieres. Die Anordnungen wurden für sofort vollziehbar erklärt. Gegen den Bescheid erhob die Halterin Klage (Az. M 23 K 25.1597) und stellte gleichzeitig einen Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage (M 23 S 25.1605). Mit Beschluss vom 21. Juli 2025 lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Eilantrag der Halterin insgesamt ab (Az. 23 CS 25.1046). Im nun anstehenden Termin wird die Hauptsacheklage mündlich verhandelt. Die Hündin wurde zwischenzeitig an neue Halter abgegeben.
Am 11. Juni 2025 erging ein weiterer Bescheid des Landratsamts München an die Halterin, in dem gegen sie ein allgemeines Hundehaltungs- und -betreuungsverbot sofort vollziehbar angeordnet wurde. Hiergegen setzt sich die Halterin erneut mit Klage (M 23 K 25.4029) und Eilantrag (M 23 S 25.4031) zur Wehr. |
| 27.11.2025 09:00 Uhr Sitzungssaal 4 | Verteilung von Flüchtlingen auf die Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen Der Kläger Markt Garmisch-Partenkirchen möchte durch seine allgemeine Leistungsklage erreichen, dass die Anzahl der in das Gemeindegebiet des Klägers verteilten Asylbewerberleistungsberechtigten und ukrainischen Flüchtlingen eine bestimmte Quote im Vergleich zu den anderen 21 kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Garmisch-Partenkirchen nicht überschreitet. Innerhalb des Landkreises Garmisch-Partenkirchen wurde eine sogenannte „Erfüllungsquote“ gebildet, die das Verhältnis der Gemeindeeinwohner zu Asylbewerberleistungsberechtigten und ukrainischen Flüchtlingen im landkreisweiten Vergleich darstellt. Der Kläger sieht durch das Handeln des Beklagten Grundsätze des Verwaltungshandels sowie das kommunale Selbstverwaltungsrecht als verletzt an. |
| 27.11.2025 10:15 Uhr Sitzungssaal 7 | Medienrecht – Beanstandung einer Sequenz von „Germany's Next Topmodel“ wegen des Vorwurfs unzulässiger Produktplatzierung (M 17 K 21.5952) Die Beteiligten streiten über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von unzulässiger Produktplatzierung (§ 8 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 12 Medienstaatsvertrag) im Rahmen einer am 4. Februar 2021 ausgestrahlten Sendung von „Germany's Next Topmodel“ (16. Staffel, Folge 1). In der relevanten Sequenz stößt die Moderatorin Heidi Klum auf die Tänzer der Show „Magic Mike Live“, die Beispiele ihrer Tanzperformance vorführen. Mittels einer Infobox wird darüber informiert, wann die Show „Magic Mike Live“ wieder im Club Theater Berlin stattfinden wird. Nach Ansicht der Beklagtenpartei habe die Klagepartei durch diese Sequenz unmittelbar zum Kauf der platzierten Dienstleistung angeregt und das platzierte Produkt zu stark herausgestellt. |
| 18.12.2025 10:00 Uhr Sitzungssaal 7 | Verfassungsschutzrecht – Richtigstellung im Zusammenhang mit Informationen des BayLfV zur russischen Desinformationskampagne (M 30 K 24.6122) Die Klägerin wehrt sich als Online- und Printmedienunternehmen gegen ihre Erwähnung in einer Information des Bayerischen Verfassungsschutzes über eine russische Desinformationskampagne namens „Doppelgänger“. In der ursprünglichen, mittlerweile so nicht mehr online abrufbaren Fassung der Informationen war die klägerische Webseite als eine der Webseiten genannt, „die von „Doppelgänger“ genutzt werden“. Dabei wurde ausgeführt, es handle sich „nicht um Fakeseiten, sondern um Originale, die durch den Akteur genutzt werden, um die Reichweite einzelner Inhalte zu erhöhen, da sie anscheinend grundsätzlich ins russische Narrativ passen“. Die Klägerin sieht sich dadurch in ihren Rechten verletzt, denn sie werde „pauschal als Medium kategorisiert, das Bestandteil einer russischen Desinformationskampagne sei und zum russischen Narrativ passende Nachrichten verbreite“. Eine vom Bayerischen Verfassungsschutz vorgenommene Änderung der ursprünglichen Fassung genügt der Klägerin zur Wahrung ihrer Rechte nicht. Sie verlangt vielmehr eine entsprechende Richtigstellung, was der Beklagte ablehnt.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Sitzungstag Bild- und Tonaufnahmen nicht nur während der Sitzung, sondern auch im Vorfeld und Nachgang im Sitzungssaal und dessen direkten Umgriff untersagt sind, insbesondere Aufnahmen der Beteiligten oder des Gerichts. Die Belegung der Plätze für die Öffentlichkeit erfolgt nach der Reihenfolge des Erscheinens im Sitzungssaal. |
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