Terminvorschau
In der untenstehenden Liste finden Sie einige von der Pressestelle ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts München. Jährlich werden beim Verwaltungsgericht München ca. 10.000 Verfahren abgeschlossen, so dass diese Auflistung nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten gerichtlichen Tätigkeit zeigen kann. Sollten Sie als Journalist bzw. Journalistin Informationen zu diesen oder weiteren Verfahren benötigen, steht Ihnen die Pressestelle gerne zur Verfügung.
Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Sofern Sie eine Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung planen, empfiehlt sich deshalb eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle. Gleiches gilt, falls Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen sollten. Ergänzende Informationen hierzu finden Sie unter "Presse/Informationen für Medienvertreter".
Sofern nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, statt.
Datum |
Streitgegenstand |
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24.06.2025 13:00 Uhr Sitzungssaal 1 | Außenwirtschaftsrecht – Freigabe von aufgrund Russlandsanktionen eingefrorener Gelder (M 16 K 24.602) Das „Russische Haus“ in Berlin (nach Selbstbezeichnung die „Kulturbotschaft Russlands“) klagt gegen die Deutsche Bundesbank, Servicecentrum Finanzsanktionen, das im Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Standort in München hatte. Aufgrund einer EU-Verordnung werden unter anderem Gelder bestimmter Personen, Einrichtungen und Organisationen eingefroren (Art. 2 EU-VO 269/2014, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen). Die Klägerin hat von der Beklagten die Freigabe von Geldern in bestimmter Höhe beantragt, um anfallende Stromkosten zu begleichen. Die Freigabe ist unter anderem möglich, soweit es um die „Befriedigung von Grundbedürfnissen“ oder um „Altverträge“ geht. Die Beklagte hat die Freigabe abgelehnt, weil es sich nicht bei sämtlichen Stromkosten um Grundbedürfnisse handle und auch kein Altvertrag vorliege. Streitig ist letztlich, ob Gelder betreffend die Klägerin (überhaupt) eingefroren sind und falls ja, ob die Klägerin einen Anspruch auf Freigabe hat, um die angefallenen Stromkosten zu bezahlen. |
15.07.2025 11:00 Uhr Sitzungssaal 4 | Prüfungsrecht – Anfechtung einer Prüfungsentscheidung nach KI-gestütztem Täuschungsvorwurf (Az. M 3 K 23.315) Der Kläger begehrt verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz wegen des Nichtbestehens einer Universitätsprüfung. Während der COVID-19-Pandemie absolvierte der Kläger eine Online-Prüfung der Technischen Universität München (TUM) von seinem heimischen Schreibtisch aus. Um einen regelkonformen Prüfungsablauf sicherzustellen und Täuschungshandlungen vorzubeugen, war der Kläger verpflichtet, während der Prüfung eine Webcam zu aktivieren. Diese zeichnete seinen Oberkörper auf; der Arbeitsbereich/Schreibtisch selbst war dabei nicht einsehbar. Die Aufzeichnung wurde nach Abschluss der Prüfung durch die TUM mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) ausgewertet. Die KI kennzeichnete die Aufnahme wegen Täuschungsmustern. Nach Angabe der TUM bestätigte eine Überprüfung durch mehrere Personen des Lehrstuhls den Täuschungsverdacht. Die Aufzeichnung wurde anschließend gelöscht. Die Universität bewertete die Prüfung als „nicht bestanden“ mit der Begründung eines Täuschungsversuchs. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Klage. |
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