Mediation

Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und den sechs bayerischen Verwaltungsgerichten können dort anhängige Rechtsstreitigkeiten auch im Wege der Mediation durch Güterichterinnen und Güterichter beigelegt werden.

Was versteht man unter Mediation?

Die richterliche Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktbewältigung. Es handelt sich um ein strukturiertes Verfahren, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung einer unabhängigen, nicht zur Entscheidung befugten Güterichterin oder eines Güterichters versuchen, ihren Konflikt einvernehmlich und nachhaltig zu lösen.

Die Mediation findet im Rahmen einer nichtöffentlichen, vertraulichen Verhandlung statt. Bei der Verhandlung unterstützt die Güterichterin oder der Güterichter die Beteiligten bei der Suche nach einer Lösung des Konflikts. Der Konsens soll dabei von den Beteiligten eigenverantwortlich gefunden werden. Die Güterichterin oder der Güterichter hat selbst keine Entscheidungskompetenz, sondern ist neutral und allparteilich.

Vorteile der Mediation

Vorteile der Mediation sind:

  • Die Beteiligten suchen selbst eine Lösung des Konflikts und können so ihre Rechtsbeziehung für die Zukunft gestalten.
  • Ein Mediationstermin steht zeitnah zur Verfügung, sodass ein Konflikt schnell und rechtswirksam abgeschlossen werden kann.
  • Die Beteiligten übernehmen allein die Verantwortung für den Ausgang des Konflikts.
  • Nicht nur die juristisch relevante Sach- und Rechtslage ist entscheidend, sondern auch die jeweiligen Hintergründe können berücksichtigt werden. Durch die Mediation können auch weitere Konflikte, die für die Beteiligten eine Rolle spielen, ggf. durch Einbeziehung Dritter gelöst und beigelegt werden.
  • Die Mediation ist nichtöffentlich. Darüber hinaus wird zwischen den Beteiligten Vertraulichkeit vereinbart.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Verfahren

Eine Mediation kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten durchgeführt werden. Die Beteiligten, ihre Rechtsanwälte oder das Gericht können eine Mediation anregen. Während der Mediation ruht das streitige Verfahren. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Mediation abzubrechen und das streitige Verfahren wieder aufzunehmen.

Die Mediation wird durch eigens dafür ausgebildete Güterichterinnen oder Güterichter durchgeführt. Die streitentscheidenden Richterinnen und Richter für den Rechtsstreit und die Güterichterin oder der Güterichter für die Mediation sind dabei personenverschieden.

Eine anwaltliche Begleitung bei der Mediation ist sinnvoll, weil die Güterichterin oder der Güterichter keinen rechtlichen Rat erteilt und keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage oder des Rechtsmittels vornimmt.

Beendigung der Mediation

Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer verbindlich festgeschriebenen Mediationsvereinbarung. Aufgrund dieser Vereinbarung kann der Rechtsstreit durch einen von der Güterichterin oder dem Güterichter protokollierten Vergleich, einer übereinstimmenden Erledigterklärung oder einer Klagerücknahme beendet werden.

Im Fall eines Scheiterns der Mediation wird das streitige Verfahren wieder aufgenommen und durch die streitentscheidenden Richterinnen und Richter fortgesetzt. Das Scheitern der Mediation hat dabei keine nachteiligen Auswirkungen auf das gerichtliche Verfahren.

Haben Sie weitere Fragen?

Für weitere Informationen über die Mediation durch Güterichterinnen und Güterichter stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich hierfür an das jeweilige Gericht, an dem Ihr Rechtsstreit anhängig ist:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Ludwigstraße 23, 80539 München
Tel. 089/2130-264

Verwaltungsgericht Ansbach
Promenade 24-28, 91522 Ansbach
Tel. 0981/1804-201

Verwaltungsgericht Augsburg
Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg
Tel. 0821/327-04

Verwaltungsgericht Bayreuth
Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth
Tel. 0921/5904-0

Verwaltungsgericht München
Bayerstraße 30, 80335 München
Tel. 089/5143-626, 089/5143-637 oder 089/5143-769

Verwaltungsgericht Regensburg
Haidplatz 1, 93047 Regensburg
Tel. 0941/5022-505

Verwaltungsgericht Würzburg
Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg
Tel. 0931/41995-0