Regionale Gliederung
Je nach Zugehörigkeit Ihres Wohnorts zum Regierungsbezirk ist in der 1. Instanz örtlich zuständig das Verwaltungsgericht in:
Mittelfranken
Schwaben
Oberfranken
Oberbayern
Niederbayern und Oberpfalz
Unterfranken
Zuständig in der 2. Instanz ist für ganz Bayern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.