Terminvorschau

In der untenstehenden Liste finden Sie einige von der Pressestelle ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts München. Jährlich werden beim Verwaltungsgericht München ca. 10.000 Verfahren abgeschlossen, so dass diese Auflistung nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten gerichtlichen Tätigkeit zeigen kann. Sollten Sie als Journalist bzw. Journalistin Informationen zu diesen oder weiteren Verfahren benötigen, steht Ihnen die Pressestelle gerne zur Verfügung.

Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Sofern Sie eine Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung planen, empfiehlt sich deshalb eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle. Gleiches gilt, falls Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen sollten. Ergänzende Informationen hierzu finden Sie unter "Presse/Informationen für Medienvertreter".

Sofern nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, statt.

Verwaltungsgericht München

Datum

Streitgegenstand

12.03.2026 10:45 Uhr
Sitzungssaal 4
Baurecht: Beseitigung von drei Einfamilienhäusern am Isarspitz in Wolfratshausen (M 11 K 24.4687, M 11 K 24.6123, M 11 K 25.7353, M 11 K 25.7355)

Gemeinsamer Bezugspunkt der vier Klageverfahren ist die Errichtung von drei Einfamilienhäusern an der Straße „Isarspitz“ in Wolfratshausen. Die Gebäude waren planabweichend errichtet worden. Die Klagen auf die vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen verweigerte nachträgliche Genehmigung wurden rechtskräftig abgewiesen, ebenso die Klagen gegen die daraufhin angeordnete Beseitigung. Die Kammer verhandelt nun zwei Klagen der Grundstückseigentümerin auf Erteilung von Baugenehmigungen für den Umbau der bestehenden Wohnhäuser (M 11 K 24.6123) bzw. für den Umbau und die Umnutzung zu einer Asylbewerberunterkunft (M 11 K 24.4687). In den weiteren Klageverfahren (M 11 K 25.7353, M 11 K 25.7355) wenden sich eine Mieterin sowie eine Bewohnerin gegen Anordnungen, durch die sie zur Duldung der Beseitigung eines der Gebäude verpflichtet werden.

 

Hinweis: Die Belegung der Plätze für die Öffentlichkeit erfolgt nach der Reihenfolge des Erscheinens im Sitzungssaal. Eine vorherige Akkreditierung oder Reservierung von Plätzen für Pressevertreter findet nicht statt.