Kontakt und Erreichbarkeit

Allgemeine Angaben

Präsidentin Andrea Breit
Vizepräsident Reinhard Senftl
Geschäftsleiter Tobias Maidorn
Pressestelle

Florian Schlämmer (Tel.: 089/2130-338)
Andreas Spiegel (Tel.: 089/2130-264)
E-Mail: presse@vgh.bayern.de

Datenschutz

E-Mail: datenschutz@vgh.bayern.de
Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO

Kontakt und Erreichbarkeit

Hausanschrift

Ludwigstraße 23, 80539 München

Postanschrift

Postfach 34 01 48, 80098 München

Telefon/Fax Tel: 089/2130-0, Fax: 089/2130-320
E-Mail poststelle@vgh.bayern.de
Außenstelle

Montgelasplatz 1, 91522 Ansbach
Tel.: 0981/9096-0, Fax: 0981/9096-799

Verkehrsanbindung

Der Sitz des Gerichts befindet sich an der Ludwigstraße in München stadtauswärts auf der linken Seite. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Gericht über die U3/U6 (Haltestelle Universität) sowie der Buslinie 154 sehr gut erreichbar (Münchner Verkehrs- und Tarifverbund).

Die Außenstelle des Verwaltungsgerichtshofs befindet sich ca. 10 Gehminuten vom Ansbacher Bahnhof und ca. 5 Gehminuten von der Bushaltestelle Schlossplatz entfernt. Bei Anreise mit dem Auto können Sie den „Rezatparkplatz Ost“ benutzen, der nur wenige Gehminuten zum Gericht entfernt liegt.

Nur in dringenden Fällen (für Schwerbehinderte oder bei sehr umfangreichem Aktenmaterial) stehen nach Voranmeldung einzelne Pkw-Stellplätze am Gericht zur Verfügung.

Zur Straßenanbindung siehe: Lageplan (München), Lageplan (Ansbach)

Parteiverkehr

Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr sowie Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit

Seit 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte und Behörden nach § 55d der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verpflichtet, Anträge und Schriftsätze elektronisch beim Gericht einzureichen. Sofern es in dringenden Fällen nicht möglich ist, die Rechtsschutzgesuche innerhalb der Geschäftszeiten elektronisch einzureichen, beachten Sie bitte folgende Hinweise, um die Berücksichtigung durch das Gericht sicherzustellen:

  • Kündigen Sie bitte Ihre Eingabe telefonisch (089/2130-0) zu den üblichen Geschäftszeiten an.
  • Lassen Sie sich bitte möglichst mit der Geschäftsstelle des für Ihr Anliegen zuständigen Senats verbinden und geben dabei auch den Übertragungsweg (z.B. elektronische Übermittlung) bekannt.
  • Treffen Sie mit dem oder der zuständigen Senatsvorsitzenden Absprachen zur Übermittlung der Schriftsätze.

In besonders dringenden Fällen (nicht zur Fristwahrung) ist das Gericht über die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums München, Ettstraße 2, 80333 München, Tel. 089/29100 zu erreichen.

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