Geschäftsverteilungsplan

Die Zuständigkeit der Richterinnen und Richter für ein bestimmtes Verfahren ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Dieser regelt im Voraus anhand abstrakter, objektiver Kriterien (i.d.R. nach Rechtsgebieten), welche Kammer für ein anhängig gewordenes Verfahren zuständig ist. Damit dient der Geschäftsverteilungsplan der Gewährleistung des gesetzlichen Richters, denn er legt die Zuständigkeit vorab abstrakt fest.

Über den Geschäftsverteilungsplan entscheidet das Präsidium des Gerichts vor Beginn des Geschäftsjahres. Änderungen während des Geschäftsjahres sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Nachfolgend kann eine Fassung des Geschäftsverteilungsplans des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die vollständige, aktuelle und rechtsverbindliche Fassung kann in der Rechtsantragsstelle des Gerichts (Tel. 0981/1804-234) eingesehen werden.

Link zum Geschäftsverteilungsplan (Stand: 01.02.2024)