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Gerichtsinterne Mediation in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sowie die Bayerischen Verwaltungsgerichte Ansbach, München und Regensburg bieten seit Juni 2009 im Rahmen eines Pilotprojekts die Möglichkeit, Rechtsstreitigkeiten im Wege der gerichtsinternen Mediation beizulegen. Mediation kann in Konfliktsituationen eine gute Alternative zum streitigen Gerichtsverfahren darstellen.



Was ist gerichtsinterne Mediation?
Gerichtsinterne Mediation ist ein freiwilliges, nicht-öffentliches Verfahren, in dem die Beteiligten des Verwaltungsrechtsstreits mit Unterstützung besonders geschulter Mediatorinnen und Mediatoren ihren Konflikt selbständig, in eigener Verantwortung lösen können. Bei der gerichtsinternen Mediation werden Richter als Mediatoren tätig.


Die Richtermediatorinnen und –mediatoren (Richtermediator) vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; sie beschränken sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.


In fast jedem Konflikt lässt sich eine – zunächst oft verborgene - Lösung finden, die für alle Beteiligten akzeptabel oder sogar besonders günstig sein kann. Der Richtermediator ist speziell dazu ausgebildet, die Kommunikation zu fördern und so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.

Welche Vorteile hat eine Mediation als Alternative zum streitigen Gerichtsverfahren?

Die Mediation kann für die Beteiligten im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Sie ist insbesondere:

• Zukunftsgerichtet –
Die Beteiligten suchen gemeinsam eine zukunftsorientierte Lösung des Konflikts, so kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft geschaffen werden.

• Schnell –
Ein Mediationstermin steht zeitnah zur Verfügung, so dass ein Konflikt schnell und rechtswirksam gelöst und abgeschlossen werden kann.

• Eigenverantwortlich –
Die Beteiligten übernehmen selbst Verantwortung für den Ausgang ihres Konfliktes und geben ihn nicht aus der Hand.

• Umfassend –
Im Rahmen der Mediation können Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Nicht nur die Sach- und Rechtslage spielt eine Rolle, sondern es werden vor allem auch die jeweiligen In-teressen und Motive berücksichtigt. Die Akzeptanz des Ergebnisses der Streitbeendigung ist daher bei den Beteiligten höher. Durch die Mediation können auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden. Auch kann es hilfreich sein, zur umfassenden Lösung des Konflikts im allseitigen Einvernehmen weitere Personen, Organisationen oder Behörden an der Mediation zu beteiligen.

• Vertraulich –
Die Mediation ist nicht öffentlich und vertraulich.


Wie läuft die gerichtsinterne Mediation ab?

Voraussetzung für die Durchführung eines Mediationsverfahrens ist, dass der Konflikt aus der Sicht des Gerichts für eine Mediation geeignet ist und die Beteiligten einer Mediation zustimmen.
Für die Dauer der Mediation ruht das gerichtliche Verfahren. Der Richtermediator wird als ersuchter Richter ausschließlich in solchen Verfahren vermittelnd tätig, für die er nicht selbst als entscheidender Richter zuständig ist.
Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und gegebenenfalls auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann – je nachdem, was die Beteiligten vereinbart haben – beendet, indem die Parteien ihre Vereinbarung als gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben oder die Klage zurückgenommen wird. Kommt in der Mediation keine Einigung zustande, wird das gerichtliche Verfahren fortgesetzt und vom streitentscheidenden Richter weitergeführt. Das erfolglose Mediationsverfahren hat keinen Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens.

Was kostet die Mediation?
Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt?
Der Richtermediator erteilt den Parteien keinen Rechtsrat. Er nimmt auch keine Bewertung oder Einschätzung der Aussichten der Rechtsverfolgung vor. Da das Recht aber unverzichtbarer Bestandteil der Mediation ist, ist es für die Durchführung des Mediationsverfahrens auch beim Verwaltungsgericht sinnvoll, dass die beteiligten Bürger anwaltlich vertreten sind. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte helfen den Beteiligten im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.


Haben Sie weitere Fragen?

Für weitere Informationen über die gerichtsinterne Mediation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Ludwigstraße 23, 80539 München
Mediation@vgh.bayern.de
089/2130-264


Verwaltungsgericht Ansbach
Promenade 24-28, 91522 Ansbach
Mediation@vg-an.bayern.de
0981/1804-201


Verwaltungsgericht München
Bayerstraße 30, 80335 München
Mediation@vg-m.bayern.de
089/5143-734


Verwaltungsgericht Regensburg
Haidplatz 1, 93047 Regensburg
Mediation@vg-r.bayern.de
0941/5022-505



Faltblatt Gerichtsinterne Mediation

Pressemitteilung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 2009

Pressemitteilung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 10. Juni 2009

 


 

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