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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sowie die Bayerischen
Verwaltungsgerichte Ansbach, München und Regensburg bieten
seit Juni 2009 im Rahmen eines Pilotprojekts die Möglichkeit,
Rechtsstreitigkeiten im Wege der gerichtsinternen Mediation
beizulegen. Mediation kann in Konfliktsituationen eine gute
Alternative zum streitigen Gerichtsverfahren darstellen.
Was ist gerichtsinterne Mediation?
Gerichtsinterne Mediation ist ein freiwilliges, nicht-öffentliches
Verfahren, in dem die Beteiligten des Verwaltungsrechtsstreits
mit Unterstützung besonders geschulter Mediatorinnen und Mediatoren
ihren Konflikt selbständig, in eigener Verantwortung lösen
können. Bei der gerichtsinternen Mediation werden Richter
als Mediatoren tätig.
Die Richtermediatorinnen und –mediatoren (Richtermediator)
vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre
und sorgen für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander.
Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; sie beschränken
sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine
sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.
In fast jedem Konflikt lässt sich eine – zunächst oft verborgene
- Lösung finden, die für alle Beteiligten akzeptabel oder
sogar besonders günstig sein kann. Der Richtermediator ist
speziell dazu ausgebildet, die Kommunikation zu fördern und
so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.
Welche Vorteile
hat eine Mediation als Alternative zum streitigen Gerichtsverfahren?
Die Mediation kann
für die Beteiligten im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren
in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Sie ist insbesondere:
• Zukunftsgerichtet
–
Die Beteiligten suchen gemeinsam eine zukunftsorientierte
Lösung des Konflikts, so kann eine tragfähige Beziehung
für die Zukunft geschaffen werden.
• Schnell –
Ein Mediationstermin steht zeitnah zur Verfügung, so dass
ein Konflikt schnell und rechtswirksam gelöst und abgeschlossen
werden kann.
• Eigenverantwortlich
–
Die Beteiligten übernehmen selbst Verantwortung für den
Ausgang ihres Konfliktes und geben ihn nicht aus der Hand.
• Umfassend –
Im Rahmen der Mediation können Hintergründe des Konflikts
und die Interessen der Beteiligten besser herausgearbeitet
und berücksichtigt werden. Nicht nur die Sach- und Rechtslage
spielt eine Rolle, sondern es werden vor allem auch die
jeweiligen In-teressen und Motive berücksichtigt. Die Akzeptanz
des Ergebnisses der Streitbeendigung ist daher bei den Beteiligten
höher. Durch die Mediation können auch weitere Konflikte,
die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.
Auch kann es hilfreich sein, zur umfassenden Lösung des
Konflikts im allseitigen Einvernehmen weitere Personen,
Organisationen oder Behörden an der Mediation zu beteiligen.
• Vertraulich
–
Die Mediation ist nicht öffentlich und vertraulich.
Wie läuft die gerichtsinterne Mediation ab?
Voraussetzung für
die Durchführung eines Mediationsverfahrens ist, dass der
Konflikt aus der Sicht des Gerichts für eine Mediation geeignet
ist und die Beteiligten einer Mediation zustimmen.
Für die Dauer der Mediation ruht das gerichtliche Verfahren.
Der Richtermediator wird als ersuchter Richter ausschließlich
in solchen Verfahren vermittelnd tätig, für die er nicht selbst
als entscheidender Richter zuständig ist.
Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen
und gegebenenfalls auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das
gerichtliche Verfahren wird dann – je nachdem, was die Beteiligten
vereinbart haben – beendet, indem die Parteien ihre Vereinbarung
als gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende
Erledigungserklärungen abgeben oder die Klage zurückgenommen
wird. Kommt in der Mediation keine Einigung zustande, wird
das gerichtliche Verfahren fortgesetzt und vom streitentscheidenden
Richter weitergeführt. Das erfolglose Mediationsverfahren
hat keinen Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens.
Was kostet die Mediation?
Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen
Gerichtskosten.
Benötigt
man für die Mediation einen Rechtsanwalt?
Der Richtermediator erteilt den Parteien keinen Rechtsrat.
Er nimmt auch keine Bewertung oder Einschätzung der Aussichten
der Rechtsverfolgung vor. Da das Recht aber unverzichtbarer
Bestandteil der Mediation ist, ist es für die Durchführung
des Mediationsverfahrens auch beim Verwaltungsgericht sinnvoll,
dass die beteiligten Bürger anwaltlich vertreten sind. Die
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte helfen den Beteiligten
im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung
notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.
Haben Sie weitere Fragen?
Für weitere Informationen über die gerichtsinterne Mediation
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Ludwigstraße 23, 80539 München
Mediation@vgh.bayern.de
089/2130-264
Verwaltungsgericht Ansbach
Promenade 24-28, 91522 Ansbach
Mediation@vg-an.bayern.de
0981/1804-201
Verwaltungsgericht München
Bayerstraße 30, 80335 München
Mediation@vg-m.bayern.de
089/5143-734
Verwaltungsgericht Regensburg
Haidplatz 1, 93047 Regensburg
Mediation@vg-r.bayern.de
0941/5022-505
Faltblatt Gerichtsinterne
Mediation
Pressemitteilung
des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 2009
Pressemitteilung
des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 10. Juni 2009
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