Terminvorschau

In der untenstehenden Liste finden Sie eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen am Sitz des Gerichts in München, Ludwigstraße 23 statt.

Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Datum

Streitgegenstand

14.03.2024 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1
Luftreinhalteplan München – Dieselfahrverbot

Die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland wenden sich gegen die Ende September 2023 erfolgte Änderung des Luftreinhalteplans München. Nach jahrelangem Rechtsstreit einigten sich die Kläger und die beklagte Landeshauptstadt München im Oktober 2022 vergleichsweise auf die Einführung eines dreistufigen Dieselfahrverbots für die Umweltzone einschließlich des Mittleren Rings. Ziel war die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft v.a. an der Landshuter Allee. Stufe 1 des Fahrverbots gilt seit Februar 2023 für Dieselfahrzeuge Euro 4/IV, wobei Anwohner und Lieferverkehr allgemein davon ausgenommen sind. Stufe 2 sollte sofern notwendig ab Oktober 2023 auch Euro 5/V umfassen. Ab April 2024 sollte dann mit Stufe 3 die allgemeine Ausnahme für Anwohner und Lieferverkehr entfallen. Im September 2023 änderte die Beklagte ihren Luftreinhalteplan und setzte Stufe 2 vorläufig bis Mai 2024 aus und hob Stufe 3 endgültig auf. Sie rechnete auf Grundlage einer Prognose damit, dass bereits Stufe 1 zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts ausreiche. Die Kläger fordern die Rückgängigmachung dieser Änderung, da der Grenzwert entgegen der Prognose weiter deutlich überschritten werde.

19.03.2024 10:45 Uhr
Herrsching, Rathaus
Baurecht – Bebauungsplan der Gemeinde Herrsching am Ammersee

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan „Widdersberg – östlich der Dorfstraße“ der Gemeinde Herrsching am Ammersee, der ein reines Wohngebiet sowie eine private Grünfläche zum Erhalt des offenen Grabens festsetzt. Die Grundstücke des Antragstellers liegen im Plangebiet. Der Antragsteller hält das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung für zu gering und macht Verfahrensfehler geltend.

21.03.2024 09:00 Uhr
Sitzungssaal 5, Verwaltungsgericht München
Straßen- und Wegerecht – Frankenschnellweg in Nürnberg

Gegenstand der Berufungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken betreffend den Umbau von Teilbereichen der Kreisstraße N4 („Frankenschnellweg“) in Nürnberg. Der Ausbau dieser bereits derzeit durchgehend über mindestens zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung verfügenden Kreisstraße gliedert sich in zwei Abschnitte. Im Abschnitt West, der sich von der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth bis zur Jansenbrücke erstreckt, soll eine dritte Fahrspur angebaut werden. Im Abschnitt Mitte, der auf Höhe der Bertha-von-Suttner-Straße beginnt und an der Otto-Brenner-Brücke endet, soll ein ca. 1,8 Kilometer langer Straßentunnel gebaut und die bestehenden höhengleichen Kreuzungen höhenfrei umgebaut werden. Daneben ist der Neubau der Neuen Kohlenstraße als neue, in beide Fahrtrichtungen befahrbare Zuwegung aus Richtung Stadtzentrum geplant. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Juli 2020 ergänzt, weil eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach Vorlage des BayVGH nahelegte, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Nachdem sich die Beteiligten nicht vergleichsweise einigen konnten, haben sie die Verfahren beim BayVGH wiederaufgenommen. Für den 22. März 2024 um 09:00 Uhr ist im Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts Münchens ein weiterer Verhandlungstag angesetzt.