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Kollegialorgane
Die mit drei Berufsrichtern und bei Urteilen in der Regel
mit zusätzlich zwei ehrenamtlichen Richtern besetzten
Kammern der Verwaltungsgerichte entscheiden in schwierigeren
und grundsätzlichen Streitsachen. Tatsächlich und
rechtlich einfach gelagerte Fälle werden im Allgemeinen
durch den Einzelrichter entschieden.
Durch die Beteiligung von mehreren
Richtern, wie es beim Kollegialgericht der Fall ist, fließen
die unterschiedlichen Erfahrungen und Ansichten der Richter
in die Entscheidungsfindung mit ein. Dadurch wird ein ausgewogener,
alle Aspekte eines Falles berücksichtigender Richter-
spruch gewährleistet.
Zudem kommt den - rechtlich bedeutenderen - Entscheidungen
der Kammer für die Behörden häufig der Charakter
von "Richtlinien" darüber zu, wie künftige
Fälle nach Recht und Gesetz zu behandeln sind. Davon
profitiert letztlich auch der Bürger, der mit der Verwaltung
zu tun hat.
Informationen zum
Amt des ehrenamtlichen Richters können Sie aus beiliegender
Broschüre, herausgegeben durch das Bayerische Staatsministerium
des Innern entnehmen.
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