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Je nach Zugehörigkeit Ihres Wohnorts zum Regierungsbezirk
ist in der 1. Instanz örtlich zuständig das Verwaltungsgericht
in:
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| Oberpfalz
und Niederbayern: |
Verwaltungsgericht
Regensburg |
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Wenn
Sie das Verwaltungsgericht suchen, das für Ihren Wohnort
zuständig ist, klicken Sie bitte auf Ihren Wohnort bzw.
ungefähr in den Bereich, wo Ihr Wohnort liegt:
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Zuständig
in der 2. Instanz ist für ganz Bayern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
in München.
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