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Regionale Gliederung

Je nach Zugehörigkeit Ihres Wohnorts zum Regierungsbezirk ist in der 1. Instanz örtlich zuständig das Verwaltungsgericht in:

 

Mittelfranken: Verwaltungsgericht Ansbach
Schwaben: Verwaltungsgericht Augsburg
Oberfranken: Verwaltungsgericht Bayreuth
Oberbayern: Verwaltungsgericht München
Oberpfalz und Niederbayern: Verwaltungsgericht Regensburg
Unterfranken: Verwaltungsgericht Würzburg

 

Wenn Sie das Verwaltungsgericht suchen, das für Ihren Wohnort zuständig ist, klicken Sie bitte auf Ihren Wohnort bzw. ungefähr in den Bereich, wo Ihr Wohnort liegt:

Zuständig in der 2. Instanz ist für ganz Bayern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.

 


 

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