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Die
Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Die
ersten beiden Stufen, die Verwaltungsgerichte (VG) und der
Verwaltungsgerichtshof
(VGH - in anderen Bundesländer heißt es: Oberverwaltungsgericht
- OVG) sind Gerichte der Länder. Oberstes Verwaltungsgericht
ist das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig.
In Bayern gibt es grundsätzlich für jeden Regierungsbezirk
ein Verwaltungsgericht, das seinen Sitz jeweils an dem Sitz
der Bezirksregierung hat; lediglich das VG Regensburg ist
(aus historischen Gründen) für die Regierungsbezirke
Niederbayern und Oberpfalz zuständig. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in München sowie einer
Außenstelle in Ansbach ist für den gesamten Freistaat
Bayern zuständig.
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