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Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte geben dem Bürger Rechtsschutz gegenüber dem Staat und sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt.
Daneben werden von ihnen auch Streitigkeiten zwischen diesen Trägern entschieden. Die Rechtsstreitigkeiten betreffen zum Beispiel:


  • Asylrecht
  • Ausländerrecht
  • Bau- und Erschließungsrecht
  • Beamtenrecht
  • Flurbereinigung
  • Gewerberecht
  • Hochschulzulassung
  • Jagd-, Fischerei- und Waffenrecht
  • Kommunalrecht

  • Naturschutz
  • Polizeirecht
  • Rundfunk- und Fernsehrecht
  • Schul- und Prüfungsrecht
  • Sozialrecht
  • Straßenverkehr und Straßenbau
  • Umweltschutz
  • Versammlungsrecht
  • Wehr- und Zivildienstrecht

Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte haben sehr unterschiedliches Gewicht. So stehen Streitigkeiten über relativ geringe Beträge (z.B. Müllabfuhrgebühren) Verfahren über Großvorhaben wie z.B. eines Atomkraftwerkes, eines Flughafens, einer Autobahn oder ICE-Strecke gegenüber. (Weitere Beispiele)

Unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich bei hinreichender Erfolgsaussicht und entsprechender Bedürftigkeit, kann Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Bei jedem Verwaltungsgericht besteht eine Rechtsantragsstelle.
Zu beachten ist, dass vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht
im Regelfall Anwaltszwang besteht.

Das vorrangige Ziel der Verwaltungsgerichtbarkeit ist, grundrechtlich garantierten Rechtsschutz möglichst effektiv und zeitnah zu gewährleisten und die Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns sicherzustellen.

Der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richter kommt als einem
der wesentlichen Merkmale des Rechtsstaats besondere Bedeutung zu. Sie garantiert, dass
die anstehenden Fälle frei von Weisungen und Einflussnahmen behandelt werden.

Soweit es unter Wahrung der Unparteilichkeit des Gerichts möglich ist, wird den Rechtsuchenden und allen Prozessbeteiligten Rat und Hilfe gewährt.

Neben den Gerichten der (allgemeinen) Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es Fachgerichte für besondere Bereiche, z.B. Sozialgerichte und Finanzgerichte.

 


 

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