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Übersendung
von Entscheidungen
Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und der bayerischen Verwaltungsgerichte können über das Verwaltungsportal Bayern aus der Datenbank Bayern-Recht (www.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/BayernRecht) kostenlos abgerufen werden.
Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg, die dort nicht verfügbar sind, können Sie gegen Kostenerstattung anfordern. Bestellungen sind - möglichst mit Aktenzeichen und Datum der Entscheidung - zu richten an:
Bayerisches Verwaltungsgericht
Würzburg
Burkarderstraße 26
97082 Würzburg
Telefax: 0931/41995-299
E-Mail: poststelle@vg-w.bayern.de
Entscheidungsanforderungen
sind ausschließlich an diese Adresse zu richten. Die Pressestelle
bearbeitet nur Anforderungen von Presseorganen.
Soweit Entscheidungen
in elektronischer Form vorliegen, können sie per E-Mail übermittelt
werden (PDF-Format). Wahlweise werden sie auch per Telefax
oder in Papierform zugeschickt.
Dafür sind folgende
Kosten zu erstatten:
- per E-Mail: 7,50 EUR je übermittelte Datei (unabhängig
vom Umfang)
- In Papierform oder per Telefax:
- für bis zu 10 Seiten: 10 EUR
- für mehr als 10 bis zu 50 Seiten: 10 EUR zuzüglich 0,50
EUR je 10 Seiten übersteigende
Seite
- für mehr als 50 Seiten: 30 EUR zuzüglich 0,15 EUR je 50
Seiten übersteigende Seite
Wird die Entscheidung nicht eindeutig durch Angabe des Aktenzeichens
oder Entscheidungsdatums benannt und vermehrt sich der Verwaltungsaufwand
wegen einer notwendigen Recherche, kann sich die Regelfallgebühr
um 5 Euro erhöhen.
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