| - örtlich zuständig: |
als einziges bayerisches Verwaltungsgericht in erster
Instanz für zwei Regierungsbezirke, die Oberpfalz
und Niederbayern.
Niederbayern hat die kreisfreien Städte Landshut,
Passau und Straubing und die Landkreise Deggendorf, Dingolfing-Landau,
Freyung-Grafenau, Kelheim, Landshut, Passau, Regen, Rottal-Inn
und Straubing-Bogen.
Die Oberpfalz besteht aus den kreisfreien Städten
Amberg, Regensburg und Weiden, sowie aus den Landkreisen
Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt, Neustadt a.d. Waldnaab,
Regensburg, Schwandorf und Tirschenreuth. |
| - sachlich zuständig: |
für alle durch Gesetz bestimmte verwaltungsrechtliche
Streitigkeiten, sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz-,
Sozialgerichte) zuständig sind.
Das Verwaltungsgericht ist ferner zuständig für
Disziplinarrecht für die Regierungsbezirke
Niederbayern und Oberpfalz. |