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Übersendung
von Entscheidungen
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München können
Sie gegen Kostenerstattung anfordern. Bestellungen sind -
möglichst mit Aktenzeichen und Datum der Entscheidung - zu
richten an:
Verwaltungsgericht
München
Bayerstraße 30
80335 München
Telefax: 089/5143-777
E-Mail: entscheidungsanforderung@vg-m.bayern.de
Entscheidungsanforderungen
sind ausschließlich an diese Adresse zu richten. Die Pressestelle
bearbeitet nur Anforderungen von Presseorganen.
Soweit Entscheidungen
in elektronischer Form vorliegen, können sie per E-Mail
übermittelt werden (PDF-Format). Wahlweise werden sie
auch per Telefax oder in Papierform zugeschickt.
Dafür sind folgende Kosten zu erstatten:
- per E-Mail: 7,50 Euro je Entscheidung (unabhängig vom
Umfang)
- In Papierform oder per Telefax:
| für bis zu 10 Seiten |
10,00 EUR |
| für mehr als 10 Seiten bis zu 50 Seiten |
10,00 EUR zuzüglich 0,50 EUR je 10 Seiten übersteigende
Seite |
| für mehr als 50 Seiten |
30,00 EUR zuzüglich 0,15 EUR je 50 Seiten übersteigende
Seite |
Wird die Entscheidung nicht eindeutig
durch Angabe des Aktenzeichens oder Entscheidungsdatums benannt
und vermehrt sich der Verwaltungsaufwand wegen einer notwendigen
Recherche, kann sich die Regelgebühr um 5 Euro erhöhen. |