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Das Verwaltungsgericht
Bayreuth lehnte mit Beschluss vom 30.08.2007 einen Eilantrag
des NPD-Landesverbandes Bayern ab, die Stadt Bamberg zur Bereitstellung
des Hegelsaals der Bamberger Konzert- und Kongresshalle für
einen Landesparteitag der NPD am 23.09.2007 zu verpflichten.
Die Stadt Bamberg hatte sich unter Hinweis auf den von ihr
für denselben Tag geplanten „Tag der offenen Tür“ geweigert,
der NPD die Stadthalle zu vermieten.
Das Gericht brauchte nicht abschließend zu klären, ob dem
NPD-Landesverband aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich
ein Anspruch auf Vermietung der Kongresshalle als öffentlicher
Einrichtung der Stadt zusteht. Ein etwaiger Zulassungsanspruch
sei jedenfalls durch die vorhandenen Kapazitäten begrenzt.
Dass die Halle wegen des geplanten „Tages der offenen Tür“
generell nicht für Veranstaltungen zur Verfügung stehe, müsse
der Landesverband hinnehmen. Der 23.09.2007 habe bereits Ende
Januar 2007 als Termin für den „Tag der offenen Tür“ festgestanden.
Hingegen habe der NPD-Landesverband erstmals im Mai 2007 angefragt,
ob er die Halle anmieten könne. Entgegen der Befürchtung der
NPD handele es sich deshalb nicht um eine vorgeschobene „Abwehrmaßnahme“
der Stadt, sondern um eine echte Terminkollision.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde
zum Bayerischen Verwaltungs-gerichtshof erhoben werden.
(Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth, Beschluss vom 30.08.2007
– B 2 E 07.773)
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