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Bayreuth, 31. August 2007
Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth

- Pressemitteilung -

 

Verwaltungsgericht Bayreuth lehnt Eilantrag der NPD bezüglich der Nutzung der Bamberger Konzert- und Kongresshalle für Landesparteitag am 23.09.2007 ab

 

Das Verwaltungsgericht Bayreuth lehnte mit Beschluss vom 30.08.2007 einen Eilantrag des NPD-Landesverbandes Bayern ab, die Stadt Bamberg zur Bereitstellung des Hegelsaals der Bamberger Konzert- und Kongresshalle für einen Landesparteitag der NPD am 23.09.2007 zu verpflichten.

Die Stadt Bamberg hatte sich unter Hinweis auf den von ihr für denselben Tag geplanten „Tag der offenen Tür“ geweigert, der NPD die Stadthalle zu vermieten.

Das Gericht brauchte nicht abschließend zu klären, ob dem NPD-Landesverband aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich ein Anspruch auf Vermietung der Kongresshalle als öffentlicher Einrichtung der Stadt zusteht. Ein etwaiger Zulassungsanspruch sei jedenfalls durch die vorhandenen Kapazitäten begrenzt. Dass die Halle wegen des geplanten „Tages der offenen Tür“ generell nicht für Veranstaltungen zur Verfügung stehe, müsse der Landesverband hinnehmen. Der 23.09.2007 habe bereits Ende Januar 2007 als Termin für den „Tag der offenen Tür“ festgestanden. Hingegen habe der NPD-Landesverband erstmals im Mai 2007 angefragt, ob er die Halle anmieten könne. Entgegen der Befürchtung der NPD handele es sich deshalb nicht um eine vorgeschobene „Abwehrmaßnahme“ der Stadt, sondern um eine echte Terminkollision.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungs-gerichtshof erhoben werden.

(Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth, Beschluss vom 30.08.2007 – B 2 E 07.773)

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