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Bayreuth, 20.Oktober 2010
Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth

- Pressemitteilung -

 

Antrittsbesuch des neuen Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Stephan Kersten
am Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth
40-jähriges Dienstjubiläum des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Bayreuth
Karl-Friedrich Richter

Der neue Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Stephan Kersten stattete dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth seinen Antrittsbesuch ab. Er nutzte die Gelegenheit, dem Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth die Dankurkunde zum 40-jährigen Dienstjubiläum zu überreichen.

Stephan Kersten, ein gebürtiger Münchner, ist seit dem 1. Oktober 2010 Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Er war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften zunächst bis 1983 im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und anschließend bis 1985 als Richter am Verwaltungsgericht München tätig. Nach weiteren Stationen in der Verwaltung (Innenministerium und Landratsamt Dachau) sowie als Ausbilder von Rechtsreferendaren kehrte Stephan Kersten 1992 als Richter an das Verwaltungsgericht München zurück. Seit 1994 ist er Richter und seit 2005 Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Daneben bekleidete er u.a. von 2003 bis September 2007 das Amt des Pressesprechers. Im Oktober 2007 wurde er zum Vizepräsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ernannt. Seit 2005 ist er zudem Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Stephan Kersten nutzte die Gelegenheit, dem Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth Karl-Friedrich Richter namens des Bayerischen Staatsministers des Innern die Dankurkunde zum 40-jährigen Dienstjubiläum auszuhändigen und ihm herzlich zu gratulieren. Er drückte Karl-Friedrich Richter für die dem Freistaat Bayern geleisteten Dienste den Dank und die Anerkennung der Bayerischen Staatsregierung aus.

Karl-Friedrich Richter, ein gebürtiger Hofer, wuchs in Naila auf und schloss im Jahr 1965 am Jean-Paul-Gymnasium in Hof mit dem Abitur die Schulausbildung ab. Nach Abschluss eines Studiums der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg trat er im Jahr 1970 als Rechtsreferendar in den Bayerischen Staatsdienst ein. Seinen Vorbereitungsdienst absolvierte er unter anderem am Amtsgericht Naila und am Landratsamt Naila. Nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung nahm er am 1. Oktober 1973 die Tätigkeit als Regierungsrat z.A. bei der Regierung von Oberbayern auf.

Im August 1974 wurde er zum Richter auf Probe am Bayerischen Verwaltungsgericht München ernannt. Im April 1976 folgte seine Versetzung als Regierungsrat an das Landratsamt Eichstätt, an dem er als juristischer Staatsbeamter unter anderem mit der Leitung der Abteilung für Kommunales und Soziales betraut war. Am 1. Oktober 1978 kehrte Karl-Friedrich Richter als Richter auf Lebenszeit an das Bayerische Verwaltungsgericht München zurück. Zum 1. Dezember 1989 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht ernannt und leitete eine mit Fragen des Sozialrechts befasste Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München.

Im Dezember 1990 wechselte Karl-Friedrich Richter an das Kreisgericht Chemnitz-Stadt und leitete dort zunächst zwei der für Verwaltungssachen zuständigen Kammern. Am 1. Juli 1992 trat er dann in den Sächsischen Staatsdienst über und wurde zum Präsidenten des neu gegründeten Verwaltungsgerichts Chemnitz ernannt. Dort oblag ihm vor allem der personelle und organisatorische Aufbau dieses Gerichts; daneben war er im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit mit allen verwaltungsrechtlichen Fallgestaltungen befasst, darunter auch den Fragen des für den wirtschaftlichen Neuaufbau so wichtigen Vermögensneuordnungsrechts.

Am 1. August 1996 kehrte Karl-Friedrich Richter in den Dienst des Freistaats Bayern zurück und wurde zum Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth ernannt. Dort leitete er zunächst die vor allem für Streitigkeiten aus dem Baurecht zuständige 2. Kammer. Im Mai 2001 übernahm er dann die in erster Linie mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Beamtenrecht befasste 5. Kammer des Verwaltungsgerichts.


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