| Bitte beachten: |
Der
Versand per E-Mail ist nicht geeignet, um dem Gericht
rechtswirksam Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel
usw. zukommen zu lassen. Bitte senden Sie uns daher
derartige Schreiben ausschließlich per Post oder
Telefax zu.
|
| Verkehrsanbindung: |
Das Gericht befindet sich an der Friedrichstraße
stadtauswärts auf der rechten Seite. Mit öffentlichen
Verkehrsmitteln (VGN)
ist es - vom Zentralen Busbahnhof (ZOH) kommend - mit
den Buslinien 306 und 314 (Haltestelle Stadthalle)
erreichbar.
In dringenden Fällen (für Schwerbehinderte oder bei umfangreichem Aktenmaterial) stehen nach Voranmeldung einzelne Kfz-Stellplätze zur Verfügung.
Zur Straßenanbindung
siehe: Stadtplan
|
| Parteiverkehr: |
Montag - Donnerstag:
Freitag:
Rechtsantragsstelle:
|
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
8.00 Uhr - 14.00 Uhr
Tel. 0921/5904-30 und -38
|
| Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit: |
Ein Nachtbriefkasten
(zur Fristwahrung) befindet sich neben dem Haupteingang
in der Friedrichstraße 16.
In besonders dringenden Fällen (nicht zur Fristwahrung)
ist das Gericht über die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums
Oberfranken, Ludwig-Thoma-Straße, 95444 Bayreuth,
Tel. 0921/506-0 zu erreichen.
|