|
Übersendung
von Entscheidungen
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Augsburg können
Sie gegen Kostenerstattung anfordern.
Bestellungen sind - möglichst mit Aktenzeichen und Datum
der Entscheidung - zu richten an:
Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg
Kornhausgasse 4
86152 Augsburg
Telefax: 0821/327-3149
E-Mail: poststelle@vg-a.bayern.de
Entscheidungsanforderungen
sind ausschließlich an diese Adresse zu richten. Die Pressestelle
bearbeitet nur Anforderungen von Presseorganen.
Soweit Entscheidungen
in elektronischer Form vorliegen, können sie per E-Mail übermittelt
werden (PDF-Format). Wahlweise werden sie auch per Telefax
oder in Papierform zugeschickt.
Dafür sind folgende Kosten zu erstatten:
- per E-Mail: 7,50 EUR je übermittelte Datei (unabhängig
vom Umfang)
- In Papierform oder per Telefax:
- für bis zu 10 Seiten: 10 EUR
- für mehr als 10 bis zu 50 Seiten: 10 EUR zuzüglich 0,50
EUR je 10 Seiten übersteigende
Seite
- für mehr als 50 Seiten: 30 EUR zuzüglich 0,15 EUR je 50
Seiten übersteigende Seite
Wird die Entscheidung
nicht eindeutig durch Angabe des Aktenzeichens oder Entscheidungsdatums
benannt und vermehrt sich der Verwaltungsaufwand wegen einer
notwendigen Recherche, kann sich die Regelfallgebühr um 5
Euro erhöhen.
|