| - örtlich zuständig:
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im Wesentlichen für
Streitigkeiten aus dem Regierungsbezirk Mittelfranken.
Dieser besteht aus den kreisfreien Städten Nürnberg,
Fürth, Erlangen, Schwabach und Ansbach, sowie den
Landkreisen Nürnberger Land, Erlangen - Höchstadt,
Fürth, Roth, Weißenburg - Gunzenhausen, Ansbach
und Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim. |
| - sachlich zuständig: |
für alle durch Gesetz bestimmten
verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, sofern
nicht andere Fachgerichte (Finanz-, Sozialgerichte)
zuständig sind.
Das Verwaltungsgericht ist im Bereich des Personalvertretungsrechts
für Streitigkeiten aus den Regierungsbezirken Mittelfranken,
Oberfranken, Unterfranken und der Oberpfalz und des
Disziplinarrechts für die Regierungsbezirke
Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken zuständig.
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