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Übersendung
von Entscheidungen
Entscheidungen
des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach können Sie
gegen Kostenerstattung anfordern.
Bestellungen sind - möglichst mit Aktenzeichen und Datum
der Entscheidung - zu richten an:
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
Pressestelle
Promenade 24 - 28
91522 Ansbach
Telefax: 0981 1804-271
E-Mail:
Entscheidungsanforderungen sind ausschließlich an diese Adresse
zu richten.
Soweit Entscheidungen
in elektronischer Form vorliegen, können sie per E-Mail
übermittelt werden (PDF-Format). Wahlweise werden sie
auch per Telefax oder in Papierform zugeschickt.
Dafür sind folgende Kosten zu erstatten:
- per E-Mail: 7,50 Euro je Entscheidung (unabhängig vom Umfang)
- in Papierform oder per Telefax:
Für bis zu 10 Seiten: 10 Euro
Für mehr als 10 bis zu 50 Seiten: 10 Euro zuzüglich 0,50 Euro je 10 Seiten übersteigende Seite
Für mehr als 50 Seiten: 30 Euro zuzüglich 0,15 Euro je 50 Seiten übersteigende Seite
Wird
die Entscheidung nicht eindeutig durch Angabe des Aktenzeichens
oder Entscheidungs-datums benannt und vermehrt sich der Verwaltungsaufwand
wegen einer notwendigen Recherche, kann sich die Regelfallgebühr
um 5 Euro erhöhen.
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