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Übersendung von Entscheidungen

Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach können Sie gegen Kostenerstattung anfordern.

Bestellungen sind - möglichst mit Aktenzeichen und Datum der Entscheidung - zu richten an:
 
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach

Pressestelle
Promenade 24 - 28
91522 Ansbach
Telefax: 0981 1804-271
E-Mail:
 
Entscheidungsanforderungen sind ausschließlich an diese Adresse zu richten.

Soweit Entscheidungen in elektronischer Form vorliegen, können sie per E-Mail übermittelt werden (PDF-Format). Wahlweise werden sie auch per Telefax oder in Papierform zugeschickt.
Dafür sind folgende Kosten zu erstatten:

  • per E-Mail: 7,50 Euro je Entscheidung (unabhängig vom Umfang)
  • in Papierform oder per Telefax:
    Für bis zu 10 Seiten: 10 Euro
    Für mehr als 10 bis zu 50 Seiten: 10 Euro zuzüglich 0,50 Euro je 10 Seiten übersteigende Seite
    Für mehr als 50 Seiten: 30 Euro zuzüglich 0,15 Euro je 50 Seiten übersteigende Seite

Wird die Entscheidung nicht eindeutig durch Angabe des Aktenzeichens oder Entscheidungs-datums benannt und vermehrt sich der Verwaltungsaufwand wegen einer notwendigen Recherche, kann sich die Regelfallgebühr um 5 Euro erhöhen.


 

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