
Präsident Stephan Kersten |

Vizepräsident Dr. Erwin Allesch |
Der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unter der Regentschaft
von König Ludwig II. am 1. Oktober 1879 seine Tätigkeit
aufgenommen. Bis zu der Errichtung der sechs erstinstanzlichen
Verwaltungsgerichte nach dem Zweiten Weltkrieg war der Verwaltungsgerichtshof
die einzige von der Verwaltung institutionell getrennte und
mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit ausgestattete
Rechtsschutzinstanz für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten
in Bayern. Als bayerische Besonderheit ist bis heute bestehen
geblieben, dass der Verwaltungsgerichtshof (wie auch die Verwaltungsgerichte)
dem Geschäftsbereich des Innenministeriums, und nicht
wie in den anderen Bundesländern dem Justizressort zugeordnet
ist. Dies sichert, dass die Richterstellen im Interesse aller
Verfahrensbeteiligter mit Juristen besetzt sind, die auch
in der Verwaltung erfahren sind.
Im Einzelnen hat sich Klaus Werner
Lotz, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von
1987 bis 1995 mit Entstehung, Geschichte und Entwicklung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs seit Mitte des 19.
Jahrhunderts in seinem ausführlichen Beitrag für das
Historische Lexikon Bayerns befasst.
Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind
derzeit 63 Richterinnen
und Richter sowie eine vergleichbare Anzahl weiterer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der Gerichtsverwaltung beschäftigt.
Die richterlichen Geschäfte sind auf 19 Senate verteilt.
Daneben gibt es noch fünf Fachsenate (ein Flurbereinigungssenat,
zwei Disziplinarsenate, zwei Senate für Personalvertretungssachen).
Neun Richter des Verwaltungsgerichtshofs sind in einem weiteren
Hauptamt zugleich Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Der
Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in dem sogenannten
Damenstiftsgebäude in der Ludwigstraße 23. Das
sich über eine Länge von 120 Metern erstreckende
klassizistische Bauwerk wurde in den Jahren 1835 bis 1839
von Friedrich von Gärtner, der den von Klenze begonnenen
Ausbau der Ludwigstraße fortführte, als Pendant
zu der gegenüberliegenden Bayerischen Staatsbibliothek
errichtet. Nachdem es zunächst als Mietshaus diente
und dann das Maximiliansgymnasium aufnahm, wurde es 1913
vom Verwaltungsgerichtshof bezogen.
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Seit
Dezember 1995 hat der Verwaltungsgerichtshof daneben
eine Außenstelle im mittelfränkischen Ansbach (Montgelasplatz
1), in der vier Senate mit insgesamt dreizehn Richtern tätig
sind. Auch die Ansbacher Senate sind in einem historisch
bedeutsamen Gebäude, dem 1594 von Gideon Bacher
errichteten Renaissancebau der ehemaligen markgräflichen
Kanzlei, untergebracht.
Die
mündlichen Verhandlungen aller Senate sind öffentlich;
Interessenten können sich an der Bekanntmachungstafel
und an den Aushängen bei den Sitzungssälen
orientieren.
Seit dem 1. Juni
2009 bietet der BayVGH im Rahmen eines Pilotprojekts die
Möglichkeit der gerichtsinternen Mediation an; weitere
Informationen erhalten Sie
hier.
In
der Eingangshalle und im Wartebereich des Münchner
Stammgebäudes finden regelmäßig allgemein zugängliche
Kunstausstellungen statt. Die Termine hierfür werden
über Pressemitteilungen bekannt gegeben. |
 Außenstelle
in Ansbach |
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